Was unsere Arbeitgeberin so stark macht, sind die mehr als 43.000 Kolleg*innen, die jeden Tag ihre Talente, Expertise und Begeisterung einbringen.
Eine Arbeitgeberin. Viele Werte.
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Über die Homepage der LHM gelangen Sie zu unserem Bewerbungsportal.
Auf dieser Seite können Sie sich über die extern veröffentlichten Stellenausschreibungen informieren. Die Angebote sind in alphabetischer Reihenfolge sortiert.
Bereits bei der Stadt München Beschäftigte können sich, nach dem Einloggen, alle internen Stellenausschreibungen anzeigen lassen – unter den Rubriken:
- „Stellenmarkt“/„Stellenausschreibungen“ oder
- „Meine Daten“/„Bewerbungsmappe“, Button „Speichern & Ansicht offener Stellen“
Ausbildung oder duales Studium
Alle Informationen rund um Ausbildung oder duales Studium bei der Landeshauptstadt München finden Sie auf muenchen.de/ausbildung
Mit dem Abonnement des städtischen Stellennewsletters erhalten Sie wöchentlich alle bei der Stadt München neu ausgeschriebenen Stellen per E-Mail zugesandt. Eine Filtermöglichkeit nach individuellen Kriterien gibt es dabei nicht.
Wenn Sie sich bereits für das Bewerbungsportal registriert haben und eingeloggt sind, können Sie sich unter der Rubrik „Stellenmarkt“ Stellenagenten mit persönlichen Filterkriterien anlegen. Sie können auch mehrere Stellenagenten konfigurieren, die Ihnen dann regelmäßig per E-Mail zugesandt werden.
Die Stadt München bietet ein breites Spektrum an Berufen und Aufgaben mit persönlichen Entwicklungsmöglichkeiten in den unterschiedlichsten Fachbereichen.
Wir begrüßen es, wenn Sie dies tun! So können Sie Details zu den Aufgaben und Anforderungen erfahren. Oft können Sie auch einen persönlichen Termin vor Ort vereinbaren, damit Sie einen Eindruck des Teams und der Örtlichkeit bekommen. So fällt Ihnen eine Entscheidung für oder gegen eine Bewerbung leichter und Sie erhalten gleichzeitig wichtige Informationen, die Ihnen die Vorbereitung auf ein Vorstellungsgespräch erleichtern. Zu diesem Zweck ist in jeder Ausschreibung eine fachliche Ansprechperson mit Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse angegeben.
Diese Frage kann man nicht pauschal beantworten. Das hängt auch von der Anzahl der eingegangenen Bewerbungen ab. Zudem müssen in vielen Fällen Unterlagen nachgefordert oder für bereits bei der Stadt München Beschäftigte dienstliche Beurteilungen eingeholt und miteinander verglichen werden. Wir informieren Sie aber regelmäßig über den Stand Ihrer Bewerbung.
Eine detaillierte Beschreibung finden Sie hier.
Die Pflicht zur Beurteilung von Beamt*innen ergibt sich aus den gesetzlichen Vorgaben (Art. 56 Abs. 1 Satz 1 Leistungslaufbahngesetz).
Die Personalauswahl findet bei der Stadt München anhand des Anforderungsprofils der ausgeschriebenen Stelle nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung der Bewerber*innen statt. Sonstige, willkürlich gewählte Kriterien spielen dabei keine Rolle.
Die Landeshauptstadt München steht für Gleichstellung, Diversität, Offenheit und Fairness – auch bei der Personalgewinnung.
Zwingend erfüllen müssen Sie die für die Stelle besonders wichtigen Anforderungen. Diese sind in der Stellenausschreibung unter der Überschrift „Das müssen Sie mitbringen“ konkret aufgelistet.
Grundsätzlich wird eine selbstständige Sprachverwendung erwartet (Niveau B). Sollte eine höheres Sprachniveau für eine konkrete Stelle erforderlich sein, wird dies im Ausschreibungstext besonders erwähnt.
Öffentliche Arbeitgeber*innen sind nach dem Grundgesetz (Art. 33 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 GG) verpflichtet, das gesamte Einstellungsverfahren, zu dokumentieren, also schriftlich niederzulegen.
Öffentliche Arbeitgeber*innen müssen im Gegensatz zur Privatwirtschaft spezielle gesetzliche Vorgaben bei der Personalauswahl beachten. Daraus ergeben sich zum Teil vorgeschriebene, sehr formalisierte Verfahrensabläufe sowie längere Laufzeiten, bis Sie endgültig über das Ergebnis Ihrer Bewerbung informiert werden können.
Ihre Registrierung ist abschließend nur dann möglich, wenn Sie den Datenschutzbestimmungen zustimmen.
Hinweis: Mit Klick auf das Wort „Datenschutzbestimmungen“ können Sie diese als PDF-Dokument herunterladen oder zur Kenntnis nehmen.
Nach der Registrierung erhalten Sie eine E-Mail mit einem Aktivierungslink an die im Feld „Login“ angegebene E-Mail-Adresse.
Überprüfen Sie bitte, ob Sie diese E-Mail erhalten haben. Anschließend müssen Sie den Aktivierungslink innerhalb von 14 Tagen bestätigen. Andernfalls bleibt Ihr Zugang gesperrt.
Ihr Passwort muss aus mindestens acht Zeichen bestehen und drei der folgenden vier Elemente enthalten: Sonderzeichen, Kleinbuchstaben, Großbuchstaben und Ziffern.
Vor einer Anmeldung über den Login-Button müssen Sie sich registriert haben.
Sie können sich über den Login-Button anmelden. Sollten hier Probleme auftreten, können Sie sich auch über den Button „Registrieren“ anmelden.
Nach Registrierung müssen Sie noch einen Aktivierungslink bestätigen. Dieser wird an die als Login gewählte E-Mail-Adresse versandt. Überprüfen Sie bitte, ob Sie eine E-Mail erhalten haben und bestätigen Sie den Aktivierungslink. Schauen Sie auch in Ihrem Spam-Ordner nach! Wenn Sie den Account nicht innerhalb von 14 Tagen aktivieren, werden Ihre Daten automatisch aus dem System gelöscht.
Hier finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten rund um deine Bewerbung sowie die Jobangebote und Ausbildungen in der Kinderbetreuung.
Bewerben
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Vor einer Anmeldung über den Button „Bewerber-Login“ müssen Sie sich registriert haben.
Sie können sich über den „Bewerber-Login“ anmelden. Sollten hier Probleme auftreten, können Sie sich auch über den Button „Registrieren“ anmelden.
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Dazu betätigen Sie bei den aufgelisteten Verfahren das am rechten Rand befindliche „Häkchen“-Symbol in der Zeile des Verfahrens, auf das Sie sich bewerben wollen. Anschließend öffnet sich Ihre Bewerbungsmappe für das betreffende Verfahren. Hier müssen Sie zumindest alle Pflichtfelder ausfüllen. Jeder fertig ausgefüllte Bereich wird im Anschluss durch ein grünes Häkchen gekennzeichnet. Erst danach wird der grau hinterlegte Button „Speichern & Bewerben“ blau hinterlegt. Diesen müssen Sie anklicken, um Ihre Bewerbung abzusenden.
Die Angabe ist für eine schnelle Bearbeitung der Bewerbung für den Fall wichtig, dass wir Rückfragen haben oder wir Sie zum Beispiel wegen einer Einladung zum Vorstellungsgespräch kurzfristig erreichen wollen.
Um den Zwischenstand Ihrer Angaben zu speichern, müssen Sie lediglich die gelb hinterlegten Pflichtfelder ausfüllen, und unter Unterlagen Anschreiben (freiwillig), Lebenslauf und Zeugnisse hochladen. Sie können auch zunächst ein leeres Dokument hochladen, um Ihre Bewerbung speichern zu können. Zu einem späteren Zeitpunkt können Sie das leere Dokument durch das richtige ersetzen.
Um an der Bewerbung später weiter arbeiten zu können, melden Sie sich am Bewerbungsportal an, suchen die entsprechende Ausschreibung unter Stellenausschreibungen und klicken Sie das Häkchen (neue Bewerbung anlegen) an.
Sie erhalten eine Eingangsbestätigung in Ihrem Bewerber-Account unter der Rubrik „Meine Daten“/“Nachrichten und Termine“.
Gehen Sie bitte wie folgt vor: Nehmen Sie zu der in der Eingangsbestätigung genannten Person Kontakt auf, damit Sie Ihnen die Bewerbung freischaltet. Danach können Sie Ihre Bewerbung überarbeiten.
Achtung! Ziehen Sie Ihre Bewerbung auf keinen Fall zurück, da Sie sich auf ein konkretes Verfahren mit dem gleichen Benutzeraccount nur einmal bewerben können.
- Fragen zu meiner Bewerbung: siehe Ausschreibungstext
- Fragen zum Aufgabengebiet: siehe Ausschreibungstext
- Technische Fragen zum Bewerbungsportal:
E-Mail an unser Postfach erecruiting.por@muenchen.de unter Angabe Ihres Login (= E-Mail-Adresse, mit der Sie registriert sind) und der aufgetretenen Fehlermeldung.
Den Link für eine Online-Bewerbung finden Sie am Anfang und am Ende jeder Stellenausschreibung.
Es ist aber auch möglich, Bewerbungen per E-Mail oder per Post zu versenden. Eine postalische Bewerbung richten Sie entweder an eine direkt im Ausschreibungstext genannte Adresse oder an:
Landeshauptstadt München
zu Hd. zuständigen Ansprechperson/-stelle
Marienplatz 8
80331 München
Ein Anschreiben ist nicht zwingend erforderlich. Gerne können Sie in einem Anschreiben Ihre individuelle Bewerbungsmotivation und Ihr persönliches Profil zum Ausdruck bringen oder auch Informationen unterbringen, für die Sie in unserem Bewerbungsportal keine passende Stelle gefunden haben.
Dabei können Sie die in der Stellenausschreibung genannten Ansprechpersonen direkt ansprechen. Auf Grund der Vielzahl von Mitarbeiter*innen ist aber auch die Anrede mit „Sehr geehrte Damen und Herren“ stets passend.
Bitte reichen Sie vollständige, aussagekräftige Unterlagen ein. Das sind Ihr Lebenslauf, sowie alle relevanten Abschlusszeugnisse (Berufsausbildung/Studium), Arbeitszeugnisse sowie Fortbildungsbescheinigungen und falls von Ihnen gewünscht, ein Anschreiben.
In der Regel müssen Sie zusätzlich auch ein Fragebogen ausfüllen, in dem Sie die für die ausgeschriebene Stelle erforderlichen Fachkompetenzen/-erfahrungen angeben. Der Fragebogen ist ein wichtiger Bestandteil Ihrer Bewerbung. Falls Sie im öffentlichen Dienst tätig sind, geben Sie bitte Ihre derzeitige Entgeltgruppe/Besoldungsgruppe an und senden uns Ihre aktuelle dienstliche Beurteilung, soweit vorhanden. Wenn Sie Unterlagen nachreichen müssen, informieren Sie bitte Ihre jeweilige Ansprechperson so schnell wie möglich.
Ja, nutzen Sie Ihre Chancen!
Selbstverständlich. Die Stadt München schreibt laufend ein breites Spektrum an Berufen und Aufgaben aus.
Die Bewerbungsfrist finden Sie in der jeweiligen Stellenausschreibung.
Über das Bewerbungsportal ist eine Bewerbung nur auf ein konkretes Ausschreibungsverfahren möglich.
Initiativbewerbungen richten Sie bitte an:
Landeshauptstadt München
Personal- und Organisationsreferat
Personalentwicklung – Bewerbungscenter
Marienplatz 8
80331 München
Tel.: 089/233-28266
Öffnungszeiten:
montags/dienstags/donnerstags: 8 bis 15 Uhr
mittwochs: 13 bis 15 Uhr
Eventuell ist eine Anerkennung Ihres Abschlusses erforderlich. Wenden Sie sich hierzu an die Servicestelle zur Erschließung ausländischer Qualifikationen.
Reichen Sie Ihre Bewerbung bitte in deutscher Sprache, gegenenfalls mit übersetzten Abschluss- bzw. Arbeitszeugnissen ein.
Persönliches Kennenlernen
Nach dem letzten Vorstellungsgespräch für eine ausgeschriebene Stelle wird ein Entscheidungsvorschlag formuliert, der von der zuständigen Führungskraft genehmigt wird.
Wir führen strukturierte Interviews durch, die häufig mit Assessmentcenter-Elementen kombiniert werden. Nach einem persönlichen Eingangsvortrag bekommt jede*r Teilnehmer*in die gleichen Fragen und Aufgabenstellungen in der gleichen Reihenfolge gestellt. Auch der zeitliche Rahmen wird für alle gleich gehalten.
Strukturierte Interviews orientieren sich streng an den Anforderungen der zu besetzenden Stelle. Sie arbeiten mit Fragen, die einen klaren Stellenbezug haben. Selbstverständlich stellen wir allen Bewerber*innen dieselben Fragen. Die Antworten zu jeder Frage werden nach festgelegten Kriterien anhand eines vorher festgelegten Erwartungshorizonts bewertet. Strukturierte Interviews sind nicht zuletzt deshalb sehr viel besser für die Qualität der Entscheidung, weil sie dem Bauchgefühl der Entscheidungsträger wenig Einflussmöglichkeiten lassen. Durch diese Vorgehensweise werden Chancengleichheit und die bestmögliche Vergleichbarkeit der Bewerber*innen sichergestellt.
Assessment-Center-Elemente sind praktische Übungen wie Präsentationen, Rollenspiele oder auch Gruppendiskussionen, die die Gegebenheiten an der angestrebten Stelle realistisch simulieren und die Bewerber*innen mit praxisnahen Situationen konfrontieren. Hier werden zum Beispiel Ihre Führungskompetenzen und Softskills beobachtet und bewertet. Im Einladungsschreiben werden Sie darauf hingewiesen, falls im Rahmen des Vorstellungsgesprächs ein Assessment-Center-Element durchgeführt wird.
Neben bis zu zwei Personen aus dem Personalbereich sowie dem Fachbereich nehmen die Personalvertretung und gegebenenfalls die Gleichstellungsstelle und Schwerbehindertenvertretung an den Gesprächen teil. Dies können insgesamt bis zu sieben Personen sein.
Bitte teilen Sie uns bereits in Ihrer Bewerbung Ihre geplanten Abwesenheiten mit. Bei der Terminplanung wird versucht, darauf Rücksicht zu nehmen, sofern dadurch die Stellenbesetzung nicht unverhältnismäßig verzögert wird. Daher melden Sie bitte auch Änderungen oder neue Planungen nach. Sollten Sie dies einmal vergessen haben und der Fall eintreten, dass Sie an einem Termin wegen Urlaub nicht teilnehmen können, kann leider nicht generell, sondern nur nach Absprache im Einzelfall, ein Ausweichtermin angeboten werden.
Die Landeshauptstadt München freut sich auf Sie!
Bei der Einstellung von Jugendlichen ist immer eine Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz vor der Einstellung und, wenn Sie dann noch nicht volljährig sind, eine Wiederholungsuntersuchung nach einem Jahr erforderlich. Diese Untersuchung kann auch Ihr*e Hausarzt*ärztin durchführen.
Einstellung als Tarifbeschäftigte*r: Eine Einstellungsuntersuchung erfolgt bei Berufsgruppen, deren Tätigkeit Selbst- oder Fremdgefährdung beinhalten kann (z.B. handwerkliche Tätigkeiten, Erzieher*innen oder Sozialpädagogen*innen). Ansonsten erfolgt grundsätzlich keine Einstellungsuntersuchung. Ausnahmen sind in begründeten Einzelfällen und sofern die zukünftige Stelle bzw. Tätigkeit dies vorsieht, möglich.
Sollte eine Untersuchung im Rahmen Ihrer Einstellung erforderlich sein, dann erhalten Sie zusammen mit den übrigen Einstellungsunterlagen entsprechende Informationen.
Einstellung als Beamt*in: Grundsätzlich ja. Ausnahmen bestehen lediglich in wenigen begründeten Einzelfällen. Sollte dies bei Ihrer Einstellung der Fall sein, würden Sie von der Personalbetreuung entsprechend informiert.
Einstellung als Tarifbeschäftigte*r: Grundsätzlich kann dies schon Auswirkungen auf den Beschäftigungsbeginn haben.
Einstellung als Beamt*in:
Hier spielen Kündigungsfristen in aller Regel keine Rolle.
Sie können bereits vor einer Einstellung die Aufgaben und das Team kennenlernen. Sprechen Sie dies mit Ihrer neuen Führungskraft ab.
Einstellung als Tarifbeschäftigte*r:
Ja, da die Vertragsunterzeichnung in der Regel persönlich erfolgt. Ausnahmen sind nur in wenigen begründeten Einzelfällen möglich.
Einstellung als Beamt*in: Nein. Nur wenn Sie dies wünschen, kann natürlich ein Termin für eine persönliche Vorsprache vereinbart werden, z.B. für die Abgabe der Einstellungsunterlagen.
Die Vereidigung und die beamtenrechtliche Ernennung mittels Urkundenaushändigung müssen hingegen immer persönlich und in Präsenz erfolgen.
Sprechen Sie dies mit ihrer neuen Führungskraft ab.
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Telefon: 089 233-65888